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AGB-Fassung Ticketverkäufer

Gel­tungs­bere­ich der Nutzungs­be­din­gun­gen

  1. Diese Nutzungs­be­din­gun­gen gel­ten für das Online-Ange­bot der Fir­ma ecostag, einge­tra­gen im Han­del­sreg­is­ter des Amts­gerichts Dort­mund unter HRB 34348 unter dem Marken­na­men stage­dates (nach­fol­gend stage­dates genan­nt). Beim Online-Ange­bot stage­dates han­delt es sich um eine Plat­tform (Web­site, App white-label­nutzung), auf welch­er Nutzer (nach­fol­gend auch Kunde genan­nt) Tick­ets für ihre Ver­anstal­tun­gen verkaufen kön­nen.
  1. Kun­den kön­nen die derzeit gülti­gen Nutzungs­be­din­gun­gen auf der Web­site unterstagedates.com abrufen und aus­druck­en. Kommt ein Ver­trag zwis­chen stage­dates und dem Kun­den via Mail – zus­tande, hat stage­dates dem Kun­den die aktuellen AGB mit ihrem Ange­bot über­sandt (siehe § 2 Absatz 1 ).
 

Ver­tragsab­schluss

  1. Für jede Anlage eines Tick­ets erhält der Kunde ein Form­blatt. Sämtliche Infos des Form­blattes wer­den in einem Mustertick­et zur Freiga­be an den Ver­anstal­ter geschickt. Zusät­zlich zum Mustertick­et wird ein Preis­rap­port versendet, auf dem sämtliche Gebühren aufgeschlüs­selt sind aus denen sich der Kauf­preis für den Tick­etkäufer zusam­men set­zt. Mit der Freiga­be eines Mustertick­ets und des Preis­rap­ports das sämtliche Infor­ma­tio­nen des Form­blatts zum Anle­gen eines dig­i­tal­en Tick­ets ein­schließt, kommt ein Ver­trag zwis­chen dem Kun­den und stage­dates unter Ein­beziehung dieser AGB zus­tande. Die Freiga­be des Kun­den erfol­gt per E‑Mail und anschließend wird der Verkauf der Tick­ets zum fest­gelegten Zeit­punkt entsprechend der im Form­blatt zur Tick­e­tan­lage fest­ge­set­zten Zeit ges­tartet.
  1. Inner­halb des gemäß Absatz 1 zus­tande gekomme­nen Ver­trages ist die Ver­mit­tlung von dig­i­tal­en Tick­ets zur Zutritts­berech­ti­gung sowie die Abwick­lung und das Inkas­so des Verkauf­sprozess­es. Die vom Kun­den über unsere Plat­tform ange­botene Zutritts­berech­ti­gung kann sich auf sämtliche For­men von Ver­anstal­tun­gen wie z. B. physis­che, hybride oder virtuelle Ver­anstal­tun­gen beziehen.
  1. Inter­essen­ten kön­nen über das Online-Ange­bot von stage­dates Tick­ets für die Ver­anstal­tun­gen der Kun­den erwer­ben. Durch den Kauf des Tick­ets über das Sys­tem von stage­dates kommt auss­chließlich ein Ver­trag zwis­chen dem Inter­essen­ten und dem Kun­den zus­tande. Die Durch­führung der Ver­anstal­tung obliegt allein dem jew­eili­gen Ver­anstal­ter / Kunde mit all seinen Recht­en und Pflicht­en.
  1. Der Kunde stellt stage­dates von jeglichen Ansprüchen Drit­ter frei, die sich auf die Durch­führung der Ver­anstal­tung beziehen.
  1. Der Kunde sichert stage­dates zu, dass er seinen Sitz oder Wohn­sitz in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land hat und er berechtigt ist, die von ihm eingestell­ten Ver­anstal­tun­gen durchzuführen. Ins­beson­dere sichert der Kunde stage­dates zu, dass Ver­anstal­tun­gen, für die über stage­dates Tick­ets ver­trieben wer­den, ord­nungs­gemäß angemeldet sind und nicht gegen Geset­ze oder Verord­nun­gen der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land ver­stoßen. Bei einem Ver­stoß gegen diese Regelung ist stage­dates berechtigt, die Ver­trags­beziehung zum Kun­den unmit­tel­bar zu been­den.
  1. Für den Tick­etverkäufer ist auss­chließlich der Tick­e­tend­preis ersichtlich, der die geset­zliche Mehrw­ert­s­teuer enthält. Die im Tick­et­preis enthal­tene geset­zliche Mehrw­ert­s­teuer wird aus­gewiesen.
  1. Die Ein­bindung von Spon­soren­l­o­gos und / oder Präsen­ta­toren und oder des Ver­anstal­ters in dem dig­i­tal­en Tick­et erfol­gt kosten­los entsprechend den Dat­en des Form­blattes. Sofern eine Umset­zung nicht möglich ist wer­den Änderun­gen vor Erstel­lung des Mustertick­ets abge­sprochen.
  1. Der Kunde ges­tat­tet stage­dates Karten von End­kun­den zurück­zunehmen und für den Kun­den kosten­neu­tral über einen Zweit­markt von stage­dates zu vertreiben.
 

Preise

  1. Für die Nutzung des Tick­etver­trieb­ssys­tems von stage­dates wird eine Kom­mis­sion­s­ge­bühr in Höhe von 2,5% des Brut­tot­ick­et­preis­es zzgl. der Sys­temge­bühren erhoben. Der Brut­tot­ick­et­preis set­zt sich wie fol­gt zusam­men: Tick­et­preis, Pay­ment Pro­cess­ing Kosten wer­den dem Kun­den nicht in Rech­nung gestellt. Der End­preis gegenüber den Inter­essen­ten enthält die Pay­ment Pro­cess­ing Kosten, die gegenüber dem Kun­den nicht aus­gewiesen wer­den. Die Pay­ment Pro­cess­ing Kosten sind in der Gebühr gemäß Abs. 1 nicht enthal­ten.
  1. Die Erlösauskehr der von stage­dates erhal­te­nen Vorverkauf­sendgelder und die Erlösauskehr der Abend­kasse, sofern dieser Ser­vice von stage­dates vom Kun­den mit­genutzt wird, erfol­gt inner­halb von 48 Stun­den nach Beendi­gung des Vorverkaufs auf der stage­dates Plat­tform und 48 Stun­den nach Schließung der Abend­kasse.
  1. Der Kunde kann A‑Kon­to-Zahlun­gen bis 80 % der vere­in­nahmten Erlöse vor der Ver­anstal­tung anfordern.
  1. Im Falle ein­er A‑Kon­to-Zahlung und ein­er Absage des Ter­mins muss der Kunde sel­ber die Erstat­tung der verkauften Tick­ets an den End­kun­den vornehmen.
  1. Soweit der Kunde stage­dates mit der Rück­er­stat­tung von Kun­den­geldern beauf­tragt, muss hier­rüber ein geson­dert­er Ver­tragsab­schluss erfol­gen. Der Ver­tragsab­schluss ste­ht unter der Bedin­gung, dass alle von stage­dates an den Kun­den bere­its aus­gekehrten Erlöse unmit­tel­bar zurück­bezahlt wer­den. Vor Rück­zahlung der Erlöse wird stage­dates nicht tätig. Stage­dates hält sich offen die anfal­l­en­den Kosten der Pay­men­tan­bi­etern weit­erzu­tra­gen.
 

Haf­tung

Unbeschränk­te Haf­tung:

  1. Stage­dates haftet unbeschränkt für Vor­satz und grobe Fahrläs­sigkeit sowie nach Maß­gabe des Pro­duk­thaf­tungs­ge­set­zes. Für leichte Fahrläs­sigkeit haftet stage­dates bei Schä­den aus Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers und der Gesund­heit von Per­so­n­en unbeschränkt.

Im Übri­gen gilt fol­gende Haf­tungs­beschränkung:

Bei leichter Fahrläs­sigkeit haftet stage­dates nur im Falle der Ver­let­zung ein­er wesentlichen Ver­tragspflicht, deren Erfül­lung die ord­nungs­gemäße Durch­führung des Ver­trages über­haupt erst ermöglicht und auf deren Ein­hal­tung der Kunde regelmäßig ver­trauen darf (Kar­di­nal­spflicht). Die Haf­tung für leichte Fahrläs­sigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Ver­tragsab­schluss vorherse­hbaren Schä­den, mit deren Entste­hung üblicher­weise gerech­net wer­den muss. Diese Haf­tungs­beschränkung gilt auch zu Gun­sten der Erfül­lungs­ge­hil­fen von stage­dates.

  1. Stage­dates haftet ins­beson­dere nicht, wenn der Kunde durch Fehler in der Auf­nahme ein­er Ver­anstal­tung in das Sys­tem von stage­dates Schä­den sel­ber verur­sacht.
 

Daten­schutz

  1. Wir erheben und spe­ich­ern die für die Geschäftsab­wick­lung notwendi­gen Dat­en des Kun­den. Bei der Ver­ar­beitung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en des Kun­den beacht­en wir die geset­zlichen Bes­tim­mungen. Nähere Einzel­heit­en ergeben sich aus der in unserem Online-Ange­bot abruf­baren Daten­schutzerk­lärung.
  2. Der Kunde erhält auf Anforderung jed­er Zeit Auskun­ft über die zu sein­er Per­son gespe­icherten Dat­en.


Schluss­bes­tim­mungen

  1. Soll­ten einzelne Bes­tim­mungen dieses Ver­trages ganz oder teil­weise nichtig oder unwirk­sam sein oder wer­den, so wird dadurch die Wirk­samkeit der übri­gen Bes­tim­mungen nicht berührt. An die Stelle von nicht ein­be­zo­ge­nen oder unwirk­samen Bes­tim­mungen dieses Ver­trages tritt das Geset­zes­recht (§ 306 Abs. 2 BGB). Sofern solch­es Geset­zes­recht im jew­eili­gen Fall nicht zur Ver­fü­gung ste­ht (Regelungslücke) oder zu einem untrag­baren Ergeb­nis führen würde, wer­den die Parteien in Ver­hand­lun­gen darüber ein­treten, anstelle der nicht ein­be­zo­ge­nen oder unwirk­samen Bes­tim­mung eine wirk­same Regelung zu tre­f­fen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
  1. Für diese Geschäfts­be­din­gun­gen und die gesamten Rechts­beziehun­gen zwis­chen dem Kun­den und uns gilt das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land unter Auss­chluss des UN-Kaufrechts (CISG). Als Gerichts­stand vere­in­baren die Parteien Dort­mund.
  1. Für den Fall, dass die Parteien eine indi­vidu­elle Ver­tragsabrede getrof­fen haben, die im Wider­spruch zu diesen AGB’s ste­ht, gilt die indi­vidu­elle Ver­tragsabrede, die die Partei zu beweisen hat, die sich auf die Abrede beruft.