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AGB gegenüber Interessenten

§ 1
Gel­tungs­bere­ich der Nutzungs­be­din­gun­gen

1. Stage­dates bietet Ver­anstal­tern an, über seine Online-Ange­bote Tick­ets an Interes-sen­ten für die Ver­anstal­tun­gen zu verkaufen. Stage­dates ist eine Marke der ecostag GmbH mit Sitz in Dort­mund, einge­tra­gen im Han­del­sreg­is­ter des Amts­gerichts Dort­mund unter HRB 34348.

Stage­dates ist nicht Ver­anstal­ter der Ver­anstal­tun­gen, für die die Inter­essen­ten auf den Online-Ange­boten von stage­dates Tick­ets beziehen kön­nen.

Durch den Erwerb ein­er Ein­trittskarte kom­men ver­tragliche Beziehun­gen im Hin­blick auf die Ver­anstal­tung auss­chließlich zwis­chen dem Ver­anstal­ter und dem Inter­essen­ten / Kun­den zus­tande.

Stage­dates nimmt auf diese Ver­trags­beziehung keinen Ein­fluss.

2. Diese AGB’s sind nicht Teil der Ver­trags­beziehun­gen zwis­chen dem Erwer­ber eines Tick­ets auf der Plat­tform von stage­dates und dem Verkäufer von Tick­ets auf der Plat­tform von stage­dates.

3. Inter­essen­ten ein­er Ver­anstal­tung auf den Online-Plat­tfor­men von stage­dates kön­nen stage­dates mit der Abwick­lung des Karten­verkaufs (ein­schließlich des Ver­sands soweit ange­boten) beauf­tra­gen.

§ 2
Ver­tragsab­schluss und Benutzerkon­to

1. Durch Abschluss des Online-Reg­istrierungsvor­gangs und Erstel­lung eines Kun­den-Accounts kommt ein Nutzungsver­trag mit stage­dates zus­tande.

2. Gegen­stand des Nutzungsver­trages ist die Nutzung des Online-Ange­botes von stage­dates durch die Abwick­lung von Karten­verkäufen an den Inter­essen­ten.

3. Für die Anle­gung eines Kun­den-Accounts ist die Bes­tim­mung eines User­na­mens und eines Ken­nwortes (Log-in-Dat­en) notwendig. Die Erstel­lung eines Kun­den-Accounts ist nur unter Angabe ein­er aktuellen E‑Mail-Adresse des Kun­den möglich. Diese E‑Mail-Adresse dienst zugle­ich der Kom­mu­nika­tion zwis­chen dem Kun­den und stage­dates.

4. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Login-Dat­en sorgfältig umzuge­hen. Ins­beson­dere ist es dem Kun­den unter­sagt, die Login-Dat­en Drit­ten mitzuteilen und / oder Drit­ten den Zugang zu dem Kun­den-Account zu ermöglichen.

5. Der Kunde kann die Nutzungsvere­in­barung ohne Kündi­gungs­frist mit sofor­tiger Wir-kung durch Mit­teilung an stage­dates been­den. In diesem Fall wird das Kun­denkon­to ges­per­rt und ist nicht mehr für den Kun­den nutzbar.

6. Stage­dates ist berechtigt, den Kun­den-Account ohne Angabe von Grün­den zu sper­ren und das Nutzungsver­hält­nis frist­los zu kündi­gen.

§ 3
[Ver­trag zwis­chen Ver­anstal­ter und Kunde…..]

1. Durch den Kauf eines Tick­ets auf der Online-Plat­tform von stage­dates kommt zusät­zlich zum Nutzungsver­trag gemäß § 2 ein Ver­trag zwis­chen dem Kun­den und dem Ver­anstal­ter zus­tande, für deren Ver­anstal­tung der Kunde ein Tick­et gebucht hat. Soweit der Kunde Vorkasse leis­tet, kommt der Ver­trag erst mit der erfol­gre­ichen Belas­tung des Zahlungskon­tos des Kun­den über den voll­ständi­gen Zahlungs­be­trag zus­tande.

2. Soweit der Ver­anstal­ter in seinem Ange­bot auf seine AGB’s ver­wiesen hat, kön­nen die AGB’s Bestandteil des Ver­trages zwis­chen dem Kun­den und dem Ver­anstal­ter wer­den, wenn der Ver­anstal­ter dem Kun­den die AGB’s zur Ken­nt­nis gebracht hat.

3. Ein gewerblich­er Weit­er­verkauf ist nicht ges­tat­tet.

4. Für den Fall, dass der Ver­anstal­ter aus Grün­den, die er nicht zu vertreten hat, die Ver­anstal­tung ver­legen will, kann der Ver­anstal­ter erk­lären, dass die Tick­ets für den ver­legten Ter­min ihre Gültigkeit bewahren. Eine Rück­gabe des Tick­ets beim Ver­an-stal­ter oder eine Rück­ab­wick­lung des Tick­etkaufs in Folge der Ver­legung uns gegen-über ist in diesen Fällen nicht möglich. Gegenüber dem Ver­anstal­ter kann das Tick­et und der Kaufver­trag zurück­abgewick­elt wer­den, wenn der Kunde plau­si­bel dar­legt, dass er zum neuen Ter­min der Ver­anstal­tung nicht an der Ver­anstal­tung teil­nehmen kann.

5. Sollte der Kunde ein Tick­et gekauft haben und ver­hin­dert sein, an dem von ihm aus­ge-sucht­en Event teilzunehmen, kann er die gekaufte Karte zum Weit­er­verkauf des ursprünglichen Tick­et­preis­es abzgl. der Pro­vi­sion­s­ge­bühr über den von stage­dates ein­gerichteten Han­del­splatz anbi­eten. Für die Nutzung des Tick­etver­trieb­sys­tems von stage­dates wird eine Kom­mis­sion­s­ge­bühr in Höhe von 2,5 % des Brut­tot­ick­et­preis­es zzgl. der geset­zlichen Mehrw­ert­s­teuer erhoben. Der Weit­er­verkauf erfol­gt auss­chließ-lich zum orig­inären Tick­et­preis und wird über stage­dates abgewick­elt. Die Möglichkeit zur Nutzung des Zweit­mark­ts beste­ht nur, wenn der Ver­anstal­ter die Möglichkeit ge-genüber stage­dates zuge­lassen hat.

§ 4
Preise

1. Die angegebe­nen Preise sind End­preise und enthal­ten die geset­zliche Mehrw­ert­s­teuer. Die Preise müssen nicht mit dem auf den Karten abge­druck­ten Preisen übere­in­stim­men.

2. Grund­sät­zlich bieten wir die Zahlarten Vorkasse, Kred­itkarte, Rech­nung und Pay­Pal an. Wir behal­ten uns jedoch vor, bes­timmte Zahlarten nicht anzu­bi­eten und auf andere Zahlarten zu ver­weisen. Bitte beacht­en Sie, dass wir Zahlun­gen lediglich von Kon­ten inner­halb der Europäis­chen Union (EU) akzep­tieren. Etwaige Kosten ein­er Geld-Transak­tion sind vom Kun­den zu tra­gen.

3. Der Gesamt­preis der Bestel­lung inklu­sive aller Gebühren ist bei den Zahlungsarten Kred­itkarte, Giro­pay, Sofortüber­weisung und SEPA-Lastschriftver­fahren nach Ver-tragsab­schluss sofort zur Zahlung fäl­lig.

Hier­von abwe­ichend ist bei der Zahlungsart Vorkasse der Gesamt­preis bis zum mit­geteil­ten Datum voll­ständig auf das von stage­dates genan­nte Kon­to zu über­weisen.
Beim Kauf auf Rech­nung unter Ein­beziehung eines Zahlungs­di­en­stleis­ters (z. B. Klar­na) ist der Rech­nungs­be­trag gemäß der Vor­gaben des Zahlungs­di­en­stleis­ters (z. B. Klar­na) zu leis­ten.

§ 5
Wider­ruf­s­recht

Generell beste­ht für Ver­brauch­er ein Wider­ruf­s­recht für Verträge, die sie über eine Online-Plat­tform abgeschlossen haben. Hier­von macht das Gesetz eine Aus­nahme in fol­gen­den Fällen:

1) Verträge zur Erbringung von Dien­stleis­tun­gen in den Bere­ichen Beherber­gung zu anderen Zweck­en als zu Wohnzweck­en,
2) Beförderung von Waren,
3) Kraft­fahrzeugver­mi­etung,
4) Liefer­ung von Speisen und Getränken,
5) Erbringung weit­er­er Dien­stleis­tun­gen im Zusam­men­hang mit Freizeit­betä­ti­gun­gen, wenn der Ver­trag für die Erbringung einen spez­i­fis­chen Ter­min oder Zeitraum vor­sieht (§ 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).

Generell sind die aus der Plat­tform von stage­dates ange­bote­nen Ver­anstal­tun­gen dem Bere­ich der Freizeit­betä­ti­gun­gen zuzuord­nen und sehen einen spez­i­fis­chen Ter­min für die Ver­anstal­tung vor. Auf­grund der zitierten Aus­nah­meregelung beste­ht daher kein Recht zum Wider­ruf des Ver­trages.

§ 6
Haf­tung

Unbeschränk­te Haf­tung:

Stage­dates haftet unbeschränkt für Vor­satz und grobe Fahrläs­sigkeit sowie nach Maß­gabe des Pro­duk­thaf­tungs­ge­set­zes. Für leichte Fahrläs­sigkeit haftet stage­dates bei Schä­den aus Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers und der Gesund­heit von Per­so­n­en unbeschränkt.

Im Übri­gen gilt fol­gende Haf­tungs­beschränkung:

Bei leichter Fahrläs­sigkeit haftet stage­dates nur im Falle der Ver­let­zung ein­er wesentlichen Ver­tragspflicht, deren Erfül­lung die ord­nungs­gemäße Durch­führung des Ver­trages über­haupt erst ermöglicht und auf deren Ein­hal­tung der Kunde regelmäßig ver­trauen darf (Kar­di­nal­spflicht). Die Haf­tung für leichte Fahrläs­sigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Ver­tragsab­schluss vorherse­hbaren Schä­den, mit deren Entste­hung üblicher­weise gerech­net wer-den muss. Diese Haf­tungs­beschränkung gilt auch zu Gun­sten der Erfül­lungs­ge­hil­fen von stage­dates.

§ 7
Schluss­bes­tim­mungen

Soll­ten einzelne Bes­tim­mungen dieses Ver­trages unwirk­sam sein, bleibt die Gültigkeit des Ver­trages im Übri­gen davon unberührt.